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AU-Bescheinigung per Video

Sie können Ihre Patienten unter gewissen Voraussetzungen per Video krankschreiben.

Sie dürfen per Video krankschreiben

Ärztinnen und Ärzte können gesetzlich Krankenversicherte auch dann per Videosprechstunde krank­schreiben, wenn diese vorher nicht in der Praxis persönlich bekannt waren. Darauf weist die Kassen­ärzt­liche Bundesvereinigung (KBV) mit Blick auf die AU-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses hin.

Dieser hatte die Richtlinie im November 2021 entsprechend geändert. Die Regelung ist in Kraft getreten. Bei bekannten Patientinnen und Patienten können Ärzte schon seit Oktober 2020 eine Arbeitsun­fähigkeit (AU) mittels Videosprechstunde feststellen. Dies ist jetzt auch bei neuen Patienten möglich.

Unterschiede gibt es aber bei der Dauer der erstmaligen Krankschreibung: Für Versicherte, die in der Arztpraxis unbekannt sind, soll eine Krankschreibung nur für bis zu drei Kalendertage möglich sein. Für bekannte Versicherte bleibt es bei bis zu sieben Kalendertagen. Danach ist für eine Folgebescheinigung der AU ein persönlicher Praxisbesuch erforderlich.

Ein Anspruch der Versicherten auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht aber nicht. Die Ent­scheidung, ob in bestimmten Fällen eine AU-Bescheinigung im Wege der Videosprechstunde ausgestellt wird, obliegt der Ärztin beziehungsweise dem Arzt.

„Generelle Voraussetzung für die Krankschreibung per Videosprechstunde ist wie bisher, dass die Erkran­kung eine Einschätzung per Videosprechstunde zulassen muss“

KBV


Maximilien Hjortland
Maximilien Hjortland
Content Strategist and DPO
max@confrere.com