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Ärztlich vertretbare Videosprechstunden

Was kennzeichnet medizinisch vertretbare Videosprechstunden? Die bewusste Entscheidung, welche medizinischen Fragen Sie in der Videosprechstunde besprechen, fördert eine sorgfältige Praxis.


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Eine sorgfältige Fernbehandlung

Ob eine Behandlung bzw. Beratung per Video ärztlich vertretbar ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob Sie sich im Einzelfall einen ausreichenden Eindruck vom Gesundheitszustand des Patienten verschaffen können. Die Erkrankung muss hierbei eine Versorgung des Patienten lege artis zulassen.

Die ärztlichen Sorgfaltspflichten im Rahmen der Fernbehandlung sind im § 7-4 in der Musterberufsordnung-Ärzte (MBO-Ä) oder Ihrer regionalen Berufsordnung festgehalten.

Die Identifikation Ihrer Patientinnen und Patienten

Bei jeder Fernbehandlung gilt, dass der Arzt die sichere Identifikation des Patienten gewährleisten muss.

Während bei bekannten Patienten ein Abgleich mit dem im Praxisverwaltungssystem hinterlegten Daten genügen kann, muss die Identität von unbekannten Patienten grundlegend verifiziert werden. Orientierung hierfür bieten die Vorgaben, die für unbekannte gesetzlich versicherte Patienten gelten:

  • Name der Krankenkasse
  • Versichertennummer
  • Versichertenart
  • Name, Vorname, Geburtsdatum des Versicherten
  • Vollständige Adresse des Versicherten

In Analogie zu gesetzlich versicherten Patienten – die ihre Gesundheitskarte in einer Videosprechstunde in die Kamera halten – könnten Patienten in einer privaten Videosprechstunde ihren Personalausweis zur Identifikation zeigen.

Vorgaben der GKV haben für die privatärztliche Behandlung einen Orientierungswert.

Für die Videosprechstunde werben

Seit dem 01.01.2020 ist die Werbung – also beispielsweise Informationen auf Ihrer Praxis-Homepage – für Fernbehandlungen zulässig. Die Voraussetzung ist, dass nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt für die medizinische Leistung nicht erforderlich ist. Werbung darf sich dementsprechend nur auf Leistungen beziehen, die überhaupt per Fernbehandlung in Frage kommen (am häufigsten sind das Folgegespräche).


Maximilien Hjortland
Maximilien Hjortland
Content Strategist and DPO
max@confrere.com