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Der Videohausarzt

Ihr Alltag als Hausarzt ist vielfältig, fordernd und hektisch. Mehrere finanzielle Anreize sorgen jetzt dafür, dass Sie ohne Risiko technische Innovationen wie die Videosprechstunde in Anspruch nehmen können, um Ihren Arbeitsalltag einfacher, flexibler und effizienter zu gestalten. Für Ihre Innovationsbereitschaft gibt es eine Reihe von Zuschlägen.


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Videotelefonie wird sowohl in der GKV als auch in Zusatzverträgen gefördert

Hier erfahren Sie wie Videosprechstunden für Ärzte im ambulanten Sektor vergütet werden. Schauen Sie sich ebenfalls unsere Übersicht über die Förderung von Psychotherapie per Video an.

  • Seit Oktober 2019 gibt es für Hausärzte in der gesetzlichen Versorgung eine Anschubfinanzierung – € 10,- je Videosprechstunde zusätzlich (insgesamt bis zu € 500,- pro Quartal bei Durchführung von mindestens 15 Sprechstunden).
  • Für jede anzurechnende Videosprechstunde kann darüber hinaus ein Technik- und Förderzuschlag von € 4,33 abgerechnet werden.
  • Auch definierte Fallkonferenzen und Fallbesprechungen – etwa mit Pflegefachkräften – sind gesondert abrechenbar.

Zusätzliche Förderung von Videotelefonie in Hausarztverträgen

Hausarztverträge (HZV) sollen es Ihnen leichter, im hochkomplexen Gesundheitswesen den Überblick zu behalten und nach ganzheitlichem Ansatz die Behandlung und fachliche Koordination qualitätsbewusst und sicher zu übernehmen.

In HZV wird Videotelefonie als Innovation gefördert. Videotelefonate sind insbesondere in der sprechenden Medizin, bei bestimmten Kontrollen bzw. Nachuntersuchungen, und für die Sicherstellung einer integrierten Versorgung gut geeignet. Gesetzlich verankert sind die Hausarztverträge in § 73 b SGB-V.

Der Deutsche Hausärzteverband strebt eine Erweiterung der HZV an, und setzt sich dafür ein, dass immer mehr Versicherte und Hausärzte an dieser freiwilligen Versorgungsform teilnehmen. Zur Zeit machen etwa 5,4 Million Patienten und gut 17.000 Hausärzte mit. Weitere Kennzeichen der HZV und wie Sie einen Hausarztvertrag abschließen können, beschreibt Ihnen der Deutsche Hausärzteverband.

Die Dokumentation und Abrechnung sind in der HZV viel einfacher und führen zu einer deutlichen Zeitersparnis gegenüber des KV-Systems. Die Vergütung ist attraktiver und die Verträge bringen Stabilität in die Versorgung wegen der längeren Laufzeit. Dieser Vertrag ist ein bedeutender Fortschritt sowohl für Patienten als auch für Hausärzte, so Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes:

Mit diesem Vertrag sichern wir die hausärztliche Versorgung unserer Patienten und stärken unsere Praxen, denn die HZV kann es nur von und mit Hausärztinnen und Hausärzten geben. Daher muss auch die Digitalisierung im hausärztlichen Umfeld mit unserer Einbindung erfolgen und von Hausärztinnen und Hausärzten aktiv mitgestaltet werden

Maximilien Hjortland
Maximilien Hjortland
Content Strategist and DPO
max@confrere.com